Wer sich in den Sommerferien im Ausland aufgehalten hat, muss bei der Einreise nach Deutschland klären, ob aufgrund des Aufenthalts in einem Corona-Risikogebiet bzw. Hochinzidenz- oder Virusvariantengebiet eine Absonde-rungspflicht (Quarantänepflicht) besteht.
Bitte daher folgendes Merkblatt beachten: