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Schulordnung


In unserer Schule treffen Menschen unterschiedlichen Alters mit teilweise sehr unterschiedlichen Werten, Weltanschauungen, Verhaltensweisen, Bedürfnissen und Interessen aufeinander. Vernünftige und faire Regeln tragen dazu bei, das Zusammenleben und die Zusammenarbeit zu erleichtern.

In der Hoffnung, diesem Ziel gerecht zu werden, erklären wir die folgenden Regeln an unserer Schule für verbindlich:

Wie halten wir die Schule - und insbesondere die Unterrichtsräume - in gutem Zustand?

Wir am WG West bemühen uns, die Verschmutzung der Schul- und Unterrichtsräume zu vermeiden. Dabei räumen wir auch dem Umweltschutz besondere Bedeutung ein.

Die Klassen und Kurse sind für den angemessenen Zustand Ihrer Unterrichtsräume selbst verantwortlich. Die Unterrichtsräume im Hauptgebäude müssen besenrein verlassen werden. Alle Unterrichtsräume außer den Zimmern im 2. Stock werden nach Unterrichtsende abgeschlossen.

Die Schüler richten unter Mitwirkung des Klassenlehrers oder Tutors einen Ordnungsdienst ein, dessen Auf­gaben von den Schülern so festgelegt werden, dass er seine Zwecke erfüllt. Täglich werden am Ende der 6. Unterrichtsstunde die Klassenräume aufgeräumt. Am Unterrichtsende ist grundsätzlich täglich aufzustuhlen.

Wie halten wir es mit Essen und Trinken im Schulbereich?

Sie SMV richtet unter Mitwirkung der Verbindungslehrer einen Reinigungsdienst für die Schüler-Raucherzonen im Außenbereich ein, um Verschmutzungen zu beseitigen.
Essen und Trinken ist in den Fachräumen nicht erlaubt, damit die teilweise sehr wertvollen Geräte nicht beschädigt werden.

Um Gefahren zu vermeiden, werden die Fachräume (Physik, Chemie, Biologie, EDV/TV) nach jeder Unterrichtsstunde von den Schülern verlassen und vom Fachlehrer abgeschlossen.

In den übrigen Unterrichtsräumen entscheiden die Klassen- und Fachlehrer nach eigenem pädagogischem Ermessen, ob Essen und Trinken erlaubt sind.

 

Wie halten wir es mit dem Rauchen?

  1. Rauchen ist nur in der gekennzeichneten Raucherzone (Hof) erlaubt, im Haus grundsätzlich verboten. Zur Rotebühlstraße hin darf im Eingangsbereich unter dem Dach nicht geraucht werden.

  2. Bei Verstößen gegen die Hausordnung (Rauchen) gilt folgender Maßnahmenkatalog:
    Rauchen innerhalb der Nichtraucherzone:
    1. Verstoß  2,50 Euro
    2. Verstoß  5,00 Euro
    3. Verstoß  4 Std. Zusatzunterricht
    Weitere Verstöße werden mit Sanktionen nach § 90 SchG geahndet. Zahlungen beim 1. oder 2. Verstoß können ersetzt werden durch Bearbeiten einer Aufgabe bzw. durch 2. Std. Zusatzunterricht.

    Rauchen im Haus
    1. Verstoß  5,00 Euro
    2. Verstoß  5,00 Euro
    3. Verstoß  4 Std Zusatzunterricht

    Aufenthalt auf der „falschen“ Toilette
    4 Std. Zusatzunterricht
    Weitere Verstöße werden mit Sanktionen nach § 90 SchG geahndet.

  3. Verfahren:
  • Bei einem Verstoß gegen diese Ordnung werden die Personalien durch die Schulleitung festgestellt. Sollte sich ein Schüler dieser Feststellung entziehen, werden sofort Maßnahmen nach § 90 SchG eingeleitet.
  • Vermerk in der Schülerkartei durch Abteilungsleiter oder Verwaltung.
    Information des Klassenlehrers
  • Geldbeträge werden durch die Schulleitung zugunsten der SMV-Kasse eingezogen.
    Für die Organisation und die Durchführung von Zusatzunterricht ist der Klassenlehrer zuständig.


Nutzung von Handys und ähnlichen elektronischen Geräten (z.B. MP3-Player) im Schulgebäude

Immer mehr Schülerinnen und Schüler besitzen ein Handy und nutzen dieses auch in der Schule.

Durch die Nutzung des Handys wird häufig auch der Unterricht gestört und oft kommt es zu unnötigen Diskussionen, welcher Bereich des Handys gerade genutzt wurde: „Ich habe nur auf die Uhr geschaut!“, „Ich benutze das Handy als Taschenrechner!“ usw.

Wenn wir alle mal ehrlich sind, werden häufig SMS während des Unterrichts unter dem Tisch geschrieben oder gelesen.

Während den Pausen wird oft mit dem Handy der Flur beschallt, was für Musikkenner nicht immer ein Genuss ist.

In letzter Zeit wurden wiederholt Videos gedreht, die dann im Internet auftauchten. Damit sind die Betroffenen und das Kollegium des WG West nicht einverstanden.

Aus diesen Gründen haben wir uns darauf verständigt, dass Handys und ähnliche elektronische Geräte beim Betreten des Schulgebäudes nur noch ausgeschaltet mitgeführt werden dürfen. Ausgeschaltet heißt, dass sie nicht nur auf lautlos oder Vibrationsalarm gestellt sein dürfen!!

Sollte allerdings jemand mit eingeschaltetem Handy im Schulhaus angetroffen werden, muss er mit folgenden Ordnungsmaßnahmen rechnen:

  1. Bei Verstößen gegen die Hausordnung (Handynutzung) gilt folgender Maßnahmenkatalog:
    Handynutzung innerhalb des Schulgebäudes:
    1. Verstoß       2,50 Euro
    2. Verstoß       5,00 Euro
    3. Verstoß       4 Std. Zusatzunterricht

    Weitere Verstöße werden mit Sanktionen nach § 90 SchG geahndet. Zahlungen beim 1. oder 2. Verstoß können ersetzt werden durch Bearbeiten einer Aufgabe bzw. durch 2. Std. Zusatzunterricht.

  2. Verfahren:
  • Bei einem Verstoß gegen diese Ordnung werden die Personalien durch die Schulleitung festgestellt. Sollte sich ein Schüler dieser Feststellung entziehen, werden sofort Maßnahmen nach § 90 SchG eingeleitet.
  • Vermerk in der Schülerkartei durch Abteilungsleiter oder Verwaltung.
  • Information des Klassenlehrers.
  • Geldbeträge werden durch die Schulleitung zugunsten der SMV-Kasse eingezogen.
  • Für die Organisation und die Durchführung von Zusatzunterricht ist der Klassenlehrer zuständig.



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