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Kaufmännische Berufsschule

Bitte beachten Sie auch die Informationen auf unserer Anmeldeseite

Wir bilden in folgenden Berufen aus:

Einzelhandelskaufmann/frau, Verkäufer/in, Kaufmann/frau im Groß- und Außenhandel, Justizfachangestellte/r. Rund 480 Auszubildende von ca. 160 Firmen absolvieren bei uns den schulischen Teil ihrer Berufsausbildung.
Ausbildungsfirmen sind im Einzelhandel vor allem die bekannten Supermarktketten, im Groß- und Außenhandel überwiegend mittelständische Unternehmen. Der Schulbezirk für das WG-West umfasst die Stadtteile Stuttgart West, Botnang, Vaihingen, Büsnau, Rohr und Dürrlewang.
Das WG-West ist die Ausbildungsschule für die Justizfachangestellen der Amtsgerichte Stuttgart, Esslingen und Waiblingen sowie Rottweil und Tübingen.

 

Aufnahmebedingungen:

Aufnahmevoraussetzungen wie an den anderen Schularten des WG West gibt es nicht. Aufgenommen wird, wer einen Ausbildungsplatz nachweisen kann. Der Auszubildende muss von seinem Ausbildungsbetrieb angemeldet werden.

 

Ausbildungsziele:

Die Berufsschule ist Partner der Ausbildungsbetriebe im dualen Ausbildungssystem. Beide zusammen vermitteln eine Ausbildung, die zu einem berufsqualifizierten Abschluß führt.
Die Berufsschule hat in diesem Rahmen vor allem fachtheoretische Kenntnisse, Fähigkeiten und Fertigkeiten zu vermitteln, sowie die allgemeine Bildung zu erweitern und zu vertiefen. In den berufsbezogenen Fächern wird insbesondere ein sachgerechtes Verständnis für die wirtschaftlichen und sozialen Bedingungen im Betrieb angestrebt. Darüber hinaus soll die Gesamtpersönlichkeit des Schülers gefördert werden, insbesondere sein Leistungswille und seinen Eigenverantwortlichkeit. In diesem Sinne ergänzen die allgemeinbildenden Fächer das berufstheoretische Unterrichtsangebot.

 

Block- und Teilzeitunterricht:

Die Justizfachangestellten werden im Blockunterricht unterrichtet, die übrigen Auszubildenden im Teilzeitunterricht (1 1/2 Berufsschultage pro Woche).

 

 

Stundentafeln

Stundentafel für Verkäufer/Verkäuferinnen und Kaufmänner/Kauffrauen im Einzelhandel, durchschnittliche Zahl der Wochenstunden:

Langzeitklassen (3-jährige Ausbildung) Kurzzeitklassen (2 bzw. 2,5-jährige Ausbildung)
1. Jahr 2. Jahr 3. Jahr 1. Jahr

2. Jahr

1. Pflichtbereich:
Religionslehre/Ethik
1
1
Deutsch
1
1
Gemeinschaftskunde
1
1
Berufsfachliche Kompetenz:
-Schwerpunkt Betriebswirtschaft
5
4
5
-Schwerpunkt Steuerung und Kontrolle
2
2
-Schwerpunkt Gesamtwirtschaft
1
1
1
-Schwerpunkt Informationsverarbeitung
-
-
1
-

Anmerkungen:

-Die Projektkompetenz ist integrativer Bestandteil des Lernfeldunterrichts. Der Anteil der Projektkompetenz umfasst hiervon c.a.1/4

- In den Bereichen Berufsfachliche Kompetenz und Projektkompetenz kann pro Klasse computerbezogener Unterricht mit insgesamt 3 Wochenstunden in drei Ausbildungsjahren in Klassenteilung erteilt werden.

2. Wahlpflichtbereich:
S/E-Programm


2 2

 

Stundentafel für Kaufmänner/Kauffrauen im Groß- und Außenhandel, durchschnittliche Zahl der Wochenstunden:

Langzeitklassen (3-jährige Ausbildung) Kurzzeitklassen (2 bzw. 2,5-jährige Ausbildung)
1. Jahr 2. Jahr 3. Jahr 1. Jahr

2. Jahr

1. Pflichtbereich:
Religionslehre/Ethik
1
1
Deutsch
1
1
Gemeinschaftskunde
1
1
Berufsfachliche Kompetenz:
-Schwerpunkt Betriebswirtschaft
4
5
5
4
5
-Schwerpunkt Steuerung und Kontrolle
2
1
-Schwerpunkt Gesamtwirtschaft
2
1
2
-Schwerpunkt Informationsverarbeitung
-
-
1
-

Anmerkungen:

-Die Projektkompetenz ist integrativer Bestandteil des Lernfeldunterrichts. Der Anteil der Projektkompetenz umfasst hiervon c.a.1/4

- In den Bereichen Berufsfachliche Kompetenz und Projektkompetenz kann pro Klasse computerbezogener Unterricht mit insgesamt 3 Wochenstunden in drei Ausbildungsjahren in Klassenteilung erteilt werden.

2. Wahlpflichtbereich:
S/E-Programm 2 2 2 2 2
S/E-Programm - Englisch mit Möglichkeit zur freiwilligen Teilnahme an der Englischprüfung KMK-Zertifikat, optional DV (kann nur bei entsprechender Schülerzahl stattfinden)

Wir bieten die Möglichkeit zum multimedialen Lernen durch:

  • -Verknüpfung von wirtschaftlichen Fächern und EDV
  • -Einsatz der integrierten Unternehmenssoftware Microsoft® Dynamics® NAV 4.0
  • -Vorbereitung auf den europäischen Computerführerschein; Prüfung bei der VHS

Informationen zum neuen Bildungsplan mit Lernfeldern unter
www.ls-bw.de/beruf/lp/Lernfelder

Das KMK Fremdsprachenzertifikat ist eine europäische berufsbezogene Zusatzqualifikation, die Arbeitgeber über Fremdsprachenkenntnisse informiert. Das Programm richtert sich an alle Berfufsschüler mit zwei Leistungsstufen:

  • Stufe II: Threshold insbesondere für den Einzelhandel (wird zur Zeit nicht angeboten)
  • Stufe III: Vantage für den Groß- und Außenhandel (wird in allen Klassenstufen angeboten) 

Im Rahmen des verpflichtenden Englischunterrichts am WG-West werden die notwendigen Kenntnisse vermittelt. Die Anmeldung zur KMK-Prüfung ist freiwillig. Die Prüfung findet im Rahmen der Abschlussprüfung statt und besteht aus einem schriftlichen und einem mündlichen Teil. Weitere Informationen unter
http://www.kmk.org/doc/publ/rvzertfs.pdf

 

Stundentafel für Justizfachangestellte:

vom 1. bis 3. Ausbildungsjahr im Blockunterricht
(entsprechend dem folgenden Blockplan bei Zugrundelegung von 13 Blockwochen)
Pflichtfächer:
allgemeiner Bereich:
Religionslehre 2 Wochenstunden
Deutsch 3 Wochenstunden
Gemeinschaftskunde 3 Wochenstunden
fachlicher Bereich:
Allgemeine Wirtschaftslehre 4 Wochenstunden
Justizfachkunde 8 Wochenstunden
Rechtslehre 4 Wochenstunden
Rechnungswesen 2 Wochenstunden
Datenverarbeitung 2 Wochenstunden
Textverarbeitung 4 Wochenstunden
Wahlpflichtfächer:
S/E-Programm einschließlich BOP und berufsspezifischer Textverarbeitung 6 Wochenstunden
Summe 38 Wochenstunden

 

Abschlussprüfungen:

Am Ende der Ausbildung findet eine gemeinsame Prüfung von Kultusministerium und der für die Berufsausbildung zuständigen Stelle (Industrie- und Handelskammer bzw. Oberlandesgericht) statt. Die Noten der gemeinsamen Prüfung gehen zusammen mit der Anmeldenote im Verhältnis 2:1 in die Zeugnisnote des Abschlußzeugnisses der Berufsschule ein.
Die Prüfungsnoten werden an die zuständigen Stellen weitergegeben und gehen dort zusammen mit der fachpraktischen Übung in das Zeugnis ein. Von den zuständigen Stellen wird dem Prüfling aufgrund dieses Zeugnisses die entsprechende Berufsqualifikation verliehen.
 
Download Blockplan
Hier können Sie den Blockplan (Kalender Unterricht Berufsschule / betriebliche Ausbildung) für die Justizfachklassen herunterladen

Hinweise zur Schulbesuchsverordnung

1.1 bei Krankheit:
Nach der Schulbesuchsverordnung haben sich die Schüler innerhalb einer Woche schriftlich zu entschuldigen. Diese schriftliche Entschuldigung ist vom Ausbildungsbetrieb durch Stempel und Unterschrift zur Kenntnis zu nehmen.

1.2 bei Beurlaubungen:
Eine Beurlaubung vom Besuch der Schule ist lediglich in besonders begründeten Ausnahmefällen und nur auf rechtzeitigen schriftlichen Antrag durch den Ausbildungsbetrieb möglich. Eine ausführliche Schulbesuchsverordnung senden wir Ihnen gerne nach Aufforderung zu.

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